für Dienstleistungen von Anja Schramke – Systemische Beratung und Coaching
Die hier im Folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Zusammenarbeit mit Anja Schramke.
§ 1 Allgemeines
1.1 Alle Leistungen von Anja Schramke werden ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden von Anja Schramke zurückgewiesen, soweit dies nicht individualvertraglich anders festgelegt wird - es bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
1.2 Individuell, schriftlich getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie zumindest in Textform von der Anja Schramke bestätigt wurden.
1.3 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote sind stets freibleibend. Die Anfrage des Auftraggebers stellt das verbindliche Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar („Auftrag“).
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens Anja Schramke zustande. Aufträge kann Anja Schramke innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang annehmen. Erfolgt die Leistungserbringung der Anja Schramke ohne vorherige Auftragsbestätigung, so kommt der Vertrag mit Beginn der Tätigkeit der Anja Schramke zustande, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme widerspricht.
§ 3 Vertragsgegenstand
3.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Kunden in Verbindung mit dem Angebot von Anja Schramke. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet abschließend die vom Auftraggeber mitgeteilten Projektanforderungen an die von Anja Schramke zu erbringender Leistung.
3.2 Ergänzungen oder Änderungen der Leistungsbeschreibung bedürfen einer vertraglichen Vereinbarung, mindestens in Textform (§ 126b BGB).
§ 4 Preise und Zahlungen
4.1 Die Leistungen von Anja Schramke erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der Auftragsbestätigung bzw. der gemäß § 3 veränderten Leistungsbeschreibung. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Die Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Die Vergütung von Anja Schramke ist zu den in der Auftragsbestätigung genannten Terminen fällig. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen ab Rechnungsdatum innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ohne jeden Abzug zu leisten. Geleistete Zahlung gelten als dann geleistet, wenn sie auf dem Konto von Anja Schramke gutgeschrieben wurden.
4.3 Anja Schramke ist berechtigt, noch ausstehende Aufträge und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von Anja Schramke durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
4.4 Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert Anja Schramke die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung. Anja Schramke ist berechtigt, Leistungen, die nach Aufwand vergütet werden, monatlich abzurechnen.
4.5 Anja Schramke ist berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen gemäß § 288 BGB Absatz 1 zu berechnen. Das Recht von Anja Schramke, einen darüber hinaus entstandenen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
§ 5 Liefertermine und Störungen bei der Leistungserbringung
5.1 Termine und Fristen sind stets verbindlich, es sei denn, sie sind von den Parteien im Einzelfall als unverbindlich bezeichnet.
5.2 Anja Schramke haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen, auch aufgrund von Pandemien oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, bzw. beteiligte Drittunternehmen) verursacht worden sind, die Anja Schramke nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Anja Schramke die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Anja Schramke zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen oder verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Anja Schramke vom Vertrag zurücktreten.
5.3 Erhöht sich der Aufwand aufgrund eines Ereignisses, welches keine der Parteien zu vertreten hat, kann Anja Schramke die Vergütung des Mehraufwandes zu den marktüblichen Konditionen verlangen.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner/Projektleiter. Dieser kann für den Auftraggeber gegenüber Anja Schramke verbindliche Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Ansprechpartner/Projektleiter steht der Anja Schramke für notwendige Information zur Verfügung.
6.2 Der Auftraggeber stellt von Anja Schramke zum Auftragsbeginn alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
6.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit von Anja Schramke zu unterstützen. Insbesondere wird er unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen unter anderem, dass der Auftraggeber Anja Schramke Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und Anja Schramke rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt.
6.4 Verzögert sich die Leistungserbringung durch Anja Schramke aufgrund vom Auftraggeber verspätet vorgelegter Unterlagen, verlängert sich der Bearbeitungszeitraum automatisch um den entsprechenden Zeitraum. Durch die Verzögerung benötigter Mehraufwand wird von Anja Schramke gesondert zu marktüblichen Konditionen in Rechnung gestellt.
6.5 Anja Schramke ist berechtigt ihre Leistungserbringung unverzüglich einzustellen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen auch nach der 1. Mahnung nicht nachkommt.
§ 7 Untervergabe der Leistung
Anja Schramke ist berechtigt, für die Leistungserbringung Dritte einzuschalten und den Auftrag ganz oder teilweise unter zu vergeben, sofern dadurch schutzwürdige Interessen des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden.
§ 8 Haftung
8.1 Die Haftung von Anja Schramke ist mit Ausnahme der folgenden Regelungen ausgeschlossen. Anja Schramke haftet wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansonsten haftet Anja Schramke nur wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Organen oder Erfüllungsgehilfen von Anja Schramke Mighty and Strong.
8.2 Der Schadensersatzanspruch für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (Kardinalpflichten) ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Im Übrigen ist eine Haftung auf Schadensersatz, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Soweit die Haftung nach dieser Ziffer ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch im Hinblick auf eine etwaige persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.
§ 9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
9.1 Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche von Anja Schramke nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
9.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber gegenüber Anja Schramke nicht zu, es sei denn die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder ergeben sich aus demselben Auftrag, unter dem die betreffende Leistung erfolgt ist.
§ 10 Rechte Dritter
10.1 Der Kunde steht dafür ein, dass alle an Anja Schramke übergebenen Informationen und Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Sofern Anja Schramke von einem Dritten wegen einer Verletzung seiner Rechte in Anspruch genommen wird, ist der Kunde verpflichtet, Anja Schramke von diesen Ansprüchen freizustellen.
10.2 Die Freistellungspflicht bezieht sich auch auf alle Aufwendungen (insb. Rechtsverfolgungskosten), die Anja Schramke im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.
§ 11 Kündigung
11.1 Beide Parteien können die Vertragsbeziehung mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird hiervon nicht berührt. Kündigungen bedürften der Schriftform.
11.2 Kündigt der Kunde den Vertrag, werden die bisher erbrachten Leistungen anteilig bis zum Wirksamwerden der Kündigung abgerechnet. Darüber hinaus ersetzt der Auftraggeber Anja Schramke diejenigen Kosten, die Anja Schramke aus Anlass und zum direkten Zweck der Durchführung des gekündigten Leistungsumfangs unter Beachtung der kaufmännischen Sorgfalt nachweislich entstanden sind und im Rahmen des zumutbaren nicht mehr vermeidbar waren oder sind.
§ 12 Rechtswahl, Gerichtsstand, Schriftform
12.1 Für Verträge zwischen dem Auftraggeber und Anja Schramke gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen das UN-Kaufrecht.
12.2 Sollten einzelne Teile dieser Einkaufsbedingungen rechtsunwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die Vertragspartner werden sich unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere rechtlich zulässige Weise zu erreichen.
12.3 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von Anja Schramke alleiniger – auch internationaler – Gerichtsstand, wenn der Auftraggeber Kaufmann oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist.
12.4 Erfüllungsort ist Sitz von Anja Schramke – Mighty and Strong.
12.5 Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Abänderung der Schriftformklausel muss schriftlich erfolgen.